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Zulassung von Personen - Minibagger (HfPV)

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Studium

S 1.5  angleitetes Studium am Studienort 

§ 2 StVG regelt den Fahrerlaubniszwang. Hiervon lässt der Gesetzgeber in § 4 FeV Ausnahmen zu. Darüber hinaus haben Sie mit den Begriffen öVr – Kfz – Führen bereits bekannte Tatbestandsmerkmale angewendet, indem Sie Ihre eigene Fahrerlaubnis der Klasse B beurteilt haben.
Der nachfolgende Echtfall aus der polizeilichen Praxis ist sicher nicht alltäglich und dient daher in besonderem Maße der transferorientierten Nachbearbeitung der Präsenzveranstaltung.

Lernziel

• Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht >>> Erweiterung & Vertiefung


Sachverhalt (auszugsweise aus der polizeilichen Einsatzmeldung):

Gegen 09.20 Uhr seien sie mit ihren Rädern in der Nähe des Baustellenlagers gefahren, wo auch der Bagger stand.

Sie hätten festgestellt, dass der Schlüssel im Zündschloss des Baggers steckte, daher fassten sie den gemeinsamen Entschluss, den Bagger auszuprobieren (Kubota, Minibagger, Typ U45-3, "selbstfahrende Arbeitsmaschine").

Ein paar Übungsrunden auf dem Lagergelände (bei dem abwechselnd gefahren wurde!) führte zu einer Spur der Verwüstung. Ein dort abgestellter Container wurde an beiden Stirnseiten eingedrückt (Tür und Fenster), mehrere Baustellenabsperrungen, Schilder und diverse Paletten wurden überfahren, ein Lüftungsrohr eines Wassersammelbeckens wurde umgebogen und verschiedene andere Holzteile gingen zu Bruch. Ansatzweise wurden 2 bis 3 Löcher ausgehoben, bei dem leichter Flurschaden entstand.

Nachdem der Bagger einigermaßen unter Kontrolle gesteuert werden konnte, fuhr man einen Feldweg parallel der Dill entlang in Richtung Bahnhofstraße, bis Herr ..... das Manöver beendete (Strecke von ca. 200 m).


Minibagger

  


Aufgabe

Beurteilen Sie die im Sachverhalt mit „Sie“ bezeichneten 13 und 14 Jahre alten Personen nach den Bestimmungen des Fahrerlaubnisrechts!

Viel Erfolg!

Thomas Berthold 


Download

  S 1.5 aSaS - Aufgabe Minibagger


Links zum Thema:  Zulassung von Personen