Neu 2016
Im Jahr 2016 sind verschiedene
verkehrsrechtliche Neuerungen vorgesehen.
Ab 01. Januar 2016 besteht für alle neu entwickelten Motorräder über 125 cm³ ABS-Pflicht.
Motorräder mit neuer Typgenehmigung ab 01. Januar müssen die Abgasnorm Euro 4 erfüllen.
Erweiterte Nutzung der roten Kennzeichen nach § 16 FZV ist geplant.
Elektrofahrzeuge sind ab 2016 nur noch 5 Jahre steuerbefreit, bisher waren es 10 Jahre.
Ab März 2016 gelten die neuen Sozialvorschriften der VO (EU) 165/2014 in vollem Umfang.
In Niedersachsen startet 2016 die neue Tempoüberwachung auf der B 6 durch Section Control.
Ein Carsharing-Gesetz mit speziellen kostenlosen Parkflächen für Carsharing-Nutzer ist geplant.
Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein werden von 8 auf 9 Unterrichtsstunden erweitert.
Die Online-Zulassung wird erweitert und so ist ab 01. Juli auch die Wiederzulassung möglich.
Mit VO (EU) 540/2014 gelten ab 01.07.16 stufenweise neue Lärmschutzbestimmungen für Kfz.
Das Sonntagsfahrverbot § 30 StVO soll künftig grundsätzlich nur für gewerbliche Fahrten gelten.
Eine Neuformulierung der Rettungsgasse "immer rechts neben dem linken Fahrtstreifen" ist geplant.
Zur Begleitung von Kindern sollen Erwachsene in bestimmten Fällen auch Gehwege befahren dürfen.