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Änderung StVO geplant

Geschrieben von M. Teufel am . Veröffentlicht in Aktuell

Das BMVI hat einen Entwurf zur Änderung der StVO erarbeitet, der sich zur Zeit bei der Verbände- und Länderanhörung befindet. Danach sollen künftig Rad fahrende Kinder auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson auf dem Rad begelietet werden, E-Bikes bis 25 km/h ausgewiesene Radwege nutzen, mehr Tempo-30-Zonen insbesondere vor Kindergärten und Schulen entstehen und die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse vereinfacht werden.

 


Begleitung von Kindern auf dem Fahrrad

§ 2 Abs. 5 StVO bisher:

"Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen."

Künftig:
Eine Aufsichtsperson soll ebenfalls den Gehweg benutzen dürfen. Dies erhöht die Sicherheit der Kinder auf dem Fahrrad. Die Altersgrenzen für Kinder werden nicht geändert. Eine Aufsichtsperson muss über 16 Jahre alt sein. Auf Fußgänger müssen beide natürlich weiter Rücksicht nehmen.


E-Bikes 25 km/h auf dem Radweg




§ 2 Abs. 4 StVO bisher:

"Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden.

Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas Radwege benutzen."

Anmerkung:
Innerorts dürfen die Radwege derzeit nicht mit E-Bikes befahren werden.


Künftig:

E-Bikes im Sinne dieser Regelung sind Krafträder mit Elektroantrieb bis zu 25 km/h Geschwindigkeit, auch ohne dass der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung, Fahrer müssen einen Helm tragen.

Innerorts sollen sie mit einem besonderen Hinweisschild "E-Bikes frei" auf entsprechend gekennzeichneten Radwegen zugelassen werden.

Für so genannte S-Pedelecs bis 45 km/h soll die geplante Änderung nicht gelten.


Tempo-30-Zonen

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1 StVO)

Vorschriftzeichen lfd. Nr. 50 und 51




Beginn einer Tempo 30-Zone:

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.

Erläuterung
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.



Künftig:

Die bürokratischen Hürden zur Errichtung von Tempo-30-Zonen sollen deutlich gesenkt werden. Bislang musste der Nachweis für die konkret vorliegende Gefahrenlage geführt werden. Damit soll die Verkehrssicherheit gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder und Senioren zählen, verbessert werden.


Rettungsgasse




§ 11 Abs. 2 StVO bisher:

"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden."


Künftig:

"Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden."

Der Verkehr stockt, wenn die Fahrzeugkolonne steht oder mit sehr geringer Geschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) rollt.


 Links zum Thema: StVO

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