54. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Vom 27. - 29.01.2016 fand der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt, der von der Deutschen Akademie für Vekehrswissenschaft e.V. veranstaltet wird. Der wohl bedeutendste Fachkongress seiner Art bildet alljährlich seit 1963 ein Forum für Fragen des Verkehrsrechts, der -politik, -medizin, -psychologie sowie -technik. So standen auch heuer wieder aktuelle Themen verteilt auf 8 Arbeitskreise auf dem Programm.
Die Empfehlungen der Arbeitskreise werden häufig in der Politik bei der Ausgestaltung von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigt.
AK I: "Moderne Messmethoden" und Blutentnahme im Verkehrsstrafrecht
- Ist die Atemalkoholanalyse reif für das Verkehrsstrafrecht?
- Neue wissenschaftliche Erkenntnisse?
- Richtervorbehalt
Leitung: Jürgen Cierniak, Richter am Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat, Karlsruhe
Referenten:
- Hinrich de Vries, Vorsitzender Richter am Landgericht, 1. Strafkammer, Bonn
- Prof. Dr. rer. nat. Frank Mußhoff, Forensisch Toxikologisches Centrum (FTC), München
- Rainer Wendt, Bundesvorsitzender, DPolG Deutsche Polizeigewerkschaft, Berlin
v.l.n.r.: Prof. Dr. Frank Mußhoff, Hinrich de Vries, Jürgen Cierniak, Rainer Wendt
Empfehlung des AK I
1. Der Arbeitskreis fordert, den für die Anordnung der Blutprobenentnahme bestehenden Richtervorbehalt in § 81 a Abs. 2 StPO zu streichen und eine originäre Anordnungskompetenz der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu schaffen.
2. Der Arbeitskreis stellt fest, dass in Ermangelung hinreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse die Atemalkoholanalyse gegenwärtig kein ausreichendes Beweismittel zur Feststellung „absoluter“ Fahrunsicherheit im deutschen Verkehrsstrafrecht ist.
3. Der Arbeitskreis fordert die Bundesregierung auf, vor dem Hintergrund vorhandener und laufender Studien zur Erforschung insbesondere nachfolgender Themen Forschungsaufträge zu erteilen:
- Begründung eines Grenzwertes für die AAK (Atemalkoholkonzentration) zur Feststellung der „absoluten“ Fahrunsicherheit
- Möglichkeit einer Rückrechnung der AAK auf den Tatzeitpunkt
- Ermittlung der erforderlichen Wartezeit für die Bestimmung der AAK bei Verdacht auf höhere Alkoholkonzentrationen
- Überprüfung der Plausibilität von Trinkmengenangaben.
Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis die Bundesregierung auf, die Entwicklung weniger invasiver „moderner Messmethoden“ zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zu fördern.
4. Das Ergebnis einer „beweissicheren“ Atemalkoholanalyse kann ein geeigneter Beweis im Rahmen einer Gesamtwürdigung zur Feststellung „relativer“ Fahrunsicherheit sein.
Empfehlung Arbeitskreis I (129 KB)
Weitere Themen
AK II: MPU unter 1,6 Promille?
AK III: Schadenseratz am Steuer
AK IV: Die Beschleunigung des Verkehrszivilprozesses
AK V: Neues Mess- und Eichwesen: Ausverkauf der Messsicherheit?
AK VI: Dashcam
AK VII: Reform des Fahrlehrerrechts
AK VIII: Mega-Containerschiffe: Immer größer - aber auch sicher?
Download
Alle Empfehlungen der 8 Arbeitskreise (139 KB)
Presse-Information zu den Themen der Arbeitskreise
Programm zum 54. VGT in Goslar
Nachschlag
„Aus der Traum - bremsen Ethik und Verfassung das automatisierte Fahren?“
Das Gespräch wird wieder moderiert von Karl-Dieter Möller.
Es diskutieren:
- Dr. Sebastian Biedenkopf, Chefsyndikus, Robert Bosch GmbH, Gerlingen
- Prof. Dr. Volker Lüdemann, Professor für Wirtschafts, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht an der Hochschule Osnabrück, Vorsitzender der Ethik-Kommission an der Hochschule Osnabrück
v.l.n.r.: Prof. Dr. Volker Lüdemann, Karl-Dieter Möller, Dr. Sebastian Biedenkopf
Links zum Thema: Verkehrsgerichtstag